Das einzige tragende Argument für Netzsperren lautet: Die Inhalte werden in Ländern untergebracht, in denen Kinderpornographie nicht verfolgbar ist. Die öffentlich gewordenen Sperrlisten anderer Länder hat ein Leser vom Scusiblog genauer unter die Lupe genommen. Er beschreibt sein Vorgehen detailliert und nachvollziehbar und kommt zu dem Schluss:
Weit weniger als ein Prozent der Kinderpornographie wird in Ländern gehostet, mit denen keine Kooperation zur Verfolgung der Täter möglich wäre.
Update: Dazu jetzt auch die Grafik, die genauen Quellen für die Zahlen führt der Autor des oben referenzierten pdf-Dokumentes auf:

In den mit "Gesetze ausreichend" bezeichneten Herkunftsländern existieren zwar Gesetze gegen Kinderpornographie, im Gegensatz zu den mit "Sperrung sofort möglich" bzeichneten Herkunftsländern gibt es jedoch keine etablierten Rechtshilfeabkommen.
