Für Wikileaks hat jemand eine Auswahl von Domains auf der Italienischen Sperrliste (vermutlich durch durchprobieren) gefunden. Die Analyse ist auch schon fertig. Zusammen mit der Analyse der rechtlichen Situation von Rochus Wessels ergibt sich, dass nur 3 von 257 Seiten, oder knapp 1.2% in Ländern gehostet sind, in denen keine hinreichenden rechtlichen Mittel zur direkten Verfolgung zur Verfügung stehen. In 98.8% der Fälle wäre also eine Verfolgung und Bestrafung der Täter statt der Sperrung der Seiten und der damit einhergehenden Vorwarnung der Täter möglich gewesen.
Wenn man sich überlegt, dass sich das für die Listen aller Zensurländer ähnlich verhält, frage ich mich, ob das Vorwarnargument (Sperren warnen Seitenbetreiber vor kommender Strafverfolgung) überhaupt noch angebracht werden kann. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass keines der Sperrsysteme überhaupt versucht, die beanstandeten Seiten mit Strafverfolgung zu belangen. Sperren reicht ja, dann ist der Kinderporno “ja auch vom Netz”. Bei Alvars Experiment gab die Mehrzahl der Hosting Provider von gesperrten Seiten im Ausland an, niemals über strafbare Inhalte in ihren Rechenzentren aufgeklärt worden zu sein, weder von eigenen, noch von ausländischen Polizeibehörden. Unter diesen Umständen müsste das Argument deshalb eher lauten “Sperren hält vom Einsperren ab, deshalb muss im Sinne der Opfer darauf verzichtet werden“. Traurig, dass unsere Politiker sich damit zufriedengeben.

#1 by Arkanum at June 21st, 2009
Nicht durch Ausprobieren, sondern durch einen Unix-Befehl, der auch bei Wikileaks steht. Auf dem Weg kann jede Sperrliste anhand der Weiterleitung zum Stoppschild aktuell rekonstruiert werden, man braucht nur Unix und die IP des Stoppschilds.
So funktioniert die Sperre wie eine Suchmaschine für Kinderpornos, und sobald Zensursulas Gesetz in Kraft ist, haben wir das für Deutschland auch.
Kräftiger kann ein Schuß wohl kaum nach hinten losgehen! Gesucht: ein sprachlich korrekter Komparativ zu “merkbefreit” …
#2 by admin at June 21st, 2009
@#1: Ja, allerdings braucht der Unix-Befehl eine Liste mit Adressen. Für jede Adresse auf der Liste prüft der Befehl dann,ob sie zur Adresse des Stoppschildes aufgelöst werden. Er probiert also die Liste aller Toplevel-Domains (die verfügbar ist) durch. Was ich damit eigentlich sagen wollte war: die Liste wurde nicht “geleaked” sondern durch ausprobieren gefunden. Weiß nicht mehr so genau, warum ich ein “glaube ich” drangehängt hab.
Es gibt dummerweise keine komplette Liste aller vergebenen Subdomains im Internet, so dass nur die Toplevel-Domains durchprobiert werden können, wie man auf der Liste auch gut erkennen kann. So würde z.B. “xyz.abc.de”, wenn es so (als xyz.abc.de) gesperrt würde mit dieser Methode nicht als gesperrt entdeckt, wohl aber “abc.de”. Und natürlich auch noch Subdomains von bekannten Sperrlisten oder sonstwoher testen. Mit der “durchprobieren”-Methode hat man aber nie die Garantie, wirklich die ganze Sperrliste zu finden, man kann nur prüfen, dass ob ein bestimmter Domainname auf der Liste steht, oder nicht.