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Erste Lesung des Gesetzes im Bundestag
Es waren heute relativ wenige Abgeornete anwesend, positiv aufgefallen ist die Opposition, die sich offensichtlich informiert hatte. Jemand (validom) hat die Aufzeichnung schon auf Youtube hochgeladen, so dass sich jeder selbst ein Bild machen kann. Die Befürworter beschreiben mit vorliebe Vergewaltigung, um im Anschluss keine Argumente zu bringen, aber den Eindruck zu provozieren, der Gegner wäre dafür. Ein Punkt den ich im Bundestag noch nicht gehört habe, der aber meiner Meinung nach sehr wichtig ist, wäre noch:
Die Sperren verhindern aktiv die Strafverfolgung, wenn sie gegen Server in Ländern eingesetzt werden, in denen Strafverfolgung möglich ist. Denn wenn die Serverbetreiber feststellen, dass sie auf einer Sperrliste gelandet sind, können sie sich samt Server absetzen, und sich so der Strafverfolgung am Standort entziehen. (Unter der Prämisse natürlich, dass das BKA nicht nur sperrt, sondern auch die Behörden vor Ort benachrichtigt. Aber angeblich ist da ja internationale Zusammenarbeit geplant).
Da wäre es mir schon lieber, die Kinderpornos stünden ein bis zwei Tage länger im Netz und dafür würden die Server und Betreiber direkt in den Quellenländern einkassiert.
Und noch mal: es ist nicht so, dass es die Gesetze gegen Produktion von Kinderpornographie nur in wenigen Ländern gäbe. Es ist nur so, dass die Analysen der Rechtslage, die das Familienministerium zitiert auch Länder, in Kinderpornographie und der Handel damit bereits verboten sind, trotzdem als Länder unzureichender Rechtslage einstufen. Das hängt damit zusammen dass die Macher der Analysen gern eine etwas ausschweifende Definitionvon Kinderpornographie verwenden, Genauer führt dies ein Beitrag von Lutz Donnehacke auf Netzpolitik aus:
Auf diese Weise werden schwere Kindesmißhandlungen mit Jugendanscheinspornographie, Romanetexten und Comics gleichgesetzt. So fällt der Roman “Lady Chatterly” aus dem Jahre 1928 von David Herbert Lawrence ebenso wie die japanischen Hentai-Mangas unter diese Regelung.
Gesetzesentwurf beschlossen, Unschuldsvermutung aufgehoben.
Wie angekündigt wurde der Gesetzesentwurf heute beschlossen. Brigitte Zypries hat sich auf der Pressekonferenz folgendermaßen geäußert:
Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.
Bisher hatte ich naiv vermutet, dass grade bei so offensichtlicher Ausnutzbarkeit der technischen Mechanismen zur Strafbarmachung anderer die Unschuldsvermutung gelte. Jetzt muss man offenbar ständig seine eigene Internetnutzung protokollieren um im Zweifelsfalle seine Unschuld nachweisen zu können.
Zensurgesetz ab Mittwoch auf dem Weg
Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch den jetzt öffentlichen neuen Gesetzesentwurf zur Sperrung kinderpornographischer Webseiten auf den Weg. Versprechen die im Vorfeld gemacht wurden, und die ganz vielleicht ein paar Bedenken gegen die Sperren beiseite gefegt hätten, werden dabei nicht umgesetzt:
- Entgegen der letzten Bekanntmachung sollen die Logdateien der Sperrseiten jetzt doch ausgewertet werden: Reizzentrum greift sehr verständlich den Gedanken noch mal auf, der vielen (auch uns) dabei als erstes in den Sinn kam: Wenn sie das durchziehen, kann jeder jedem ein Strafverfahren anhängen.
- Entgegen der Ankündigung es würden nur Seiten gesperrt, die außerhalb der EU gehostet werden gibt es jetzt keine Ausnahmen mehr, Seiten können ohne ansehen des Landes, in dem sie gehostet oder eingetragen sind, gesperrt werden.
Beides sind brisante Punkte, die noch einmal offensichtlich machen, dass es bei diesen Sperren nicht um die Bekämpfung von Kinderpornographie geht, denn wie das Familienministerium selbst schreibt:
Wir haben bereits gut funktionierende Netzwerke. In CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive
Material Project) sind 13 europäische Staaten polizeilich organisiert: Norwegen, Großbritannien,
Dänemark, Belgien, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Malta, Polen, Schweden, Niederlande und
Spanien. Norwegen betreibt dieses Netzwerk aktiv. Deutschland wird beitreten.
Mit diesen gut funktionierenden Netzwerken ist es nämlich möglich, Seiten genauso schnell vom Netz zu nehmen, wie man sie sperren kann. Man bräuchte also für Länder in diesen Netzwerken keine Sperren, sondern könnte gegen die Inhalteanbieter direkt vorgehen. Aber anstatt diesen positiven Fakt durch Ausnahme von Ländern mit gut funktionierender Kinderpornobekämpfung positiv herauszustellen…
Update:
Internet-Law hat eine noch aktuellere Fassung als die oben erwähnte vorliegen und geht auch auf die Neuerungen ein.
