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Und “Klicks” macht man im Zuge der Sperre auch direkt strafbar?
Posted by admin in Hintergründe on March 27th, 2009
Es war abzusehen dass jemand auf die gefährliche Idee kommen würde, die auf die Sperrseite umgeleiteten Personen auch strafrechtlich zu verfolgen. Gestern hat sich Brigitte Zypries im Rahmen der aktuellen Stunde zur Netzzensur im Bundestag die Mühe gemacht (Seite 67 / 23171):
Es ist uns wichtig, mit dem Gesetz die rechtlichen Regelungen dafür zu treffen, dass wir ein Access-Blocking machen können. Ich würde noch weitergehen und nicht nur die DNS, also die allgemeinen Domänennamen, berücksichtigen. Wir müssen auch auf die Ebene darunter gehen, sonst erreichen wir viel zu wenig. Es ist möglich, auf dieser Ebene das Surfverhalten zu verfolgen. Dann können wir sagen: Wer immer versucht, auf die Seite dieses oder jenes Anbieters zu gehen oder auf diese oder jene Inhalte zuzugreifen, wird erstens gestoppt – Ihr Vorschlag – und zweitens strafrechtlich verfolgt.
Diese Aussage enthält, wenn ich sie richtig verstehe, die Forderung danach, Internetnutzer strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie beim Versuch ertappt werden, eine der gesperrten Seiten zu besuchen. Der Versuch würde von der Sperrseite, auf die sie durch die DNS-Sperren umgeleitet werden protokolliert, und der Besucher könnte strafrechtlich verfolgt werden.
Das klingt im ersten Moment vernünftig, ist aber sehr gefährlich: Würde ein Besuch der Sperrseite zur strafrechtlichen Verfolgung führen, wäre es jedermann ein leichtes, einem anderen die Staatsanwaltschaft auf den Hals zu hetzen. Warum?
Um Ermittlungen wegen des Versuchs der Beschaffung kinderpornographischen Materials gegen jemanden einzuleiten reicht es, wenn diese Idee von Frau Zypries Wirklichkeit wird, ihn zum Klick auf einen Link zu bewegen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die deutschen Sperrlisten früher oder später an die Öffentlichkeit getragen werden. Wenn jemand, nennen wir ihn “Täter” nun jemanden anderes, nennen wir ihn “Opfer”, in Erklärungsnotstand bringen möchte, reicht es dann nämlich, das Opfer zum Klick auf einen Link zu der gesperrten Seiten zu bewegen.
Das ist sehr einfach indem der Täter dem Opfer einen Link auf eine der gesperrten Seiten zukommen lässt, der mit einer harmlosen Beschreibung versehen ist, z.B. “Guck mal die Fotos von den niedlichen Kätzchen“. Klickt das Opfer auf die Verknüpfung, wird er auf eine der gesperrten Seiten geleitet, die DNS-Sperre sorgt dafür, dass sein Zugriff protokolliert wird, und es bekommt in den nächsten Tagen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.
Auch wird es für das Opfer schwer werden, nachzuweisen, dass es nicht auf der Suche nach Kinderpornographie war, denn bis es dazu kommt sich zu rechtfertigen kann der Link vom Täter schnell und einfach aus dem Netz entfernt werden. Alternativ gibt es viele Webseiten, die es ermöglichen anonyme Verknüpfungen zu setzen. Diese können wirksam verhindern, dass das Protokoll der Sperrseite Hinweise darauf enthält, dass das Opfer auf einen Link geklickt hat, der nicht Kinderpornographie versprach.
Bitte liebe Bundestagsabgeordneten, bevor ihr euch mit Ideen gegenseitig übertrumpft, deren Missbrauchspotential unmittelbar erkennbar ist: Fragt doch bevor ihr so innovativ den Mund aufmacht einfach mal jemanden, der sich damit auskennt, sei es euer Admin oder ein einfach ein Informatiker von der nächstgelegenen Uni.
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass auch ihr wenn ihr mal drüber nachdenkt auch nicht wollt, dass es sinisteren Zeitgenossen zu einfach gemacht wird, euch die Beschaffung von Kinderporno in die Schuhe zu schieben.
Bei von der Leyen wurde der Stecker zum Internet schon lange gezogen
Posted by admin in Hintergründe on March 27th, 2009
Anders kann man kaum erklären, dass sie nach Monaten der Beschäftigung mit DNS-Sperren gestern immer noch folgendes von sich geben konnte:
Zur technischen Umsetzbarkeit. Man muss sich das in etwa so vorstellen, als wenn man ein Telefon hat, dessen Stecker aus der Wand gezogen ist: Man kann den Hörer abheben und eine Nummer wählen; eine Verbindung wird jedoch nicht aufgebaut. Das ist das Grundprinzip: schon im Ansatz zu sperren, um jeglichen Zugang zu diesem Markt unmöglich zu machen.
Dieser Vergleich ist komplett falsch. Korrekt würde die DNS-Sperre in der Telefonmetapher folgendermaßen formuliert:
Die Sperre entspricht dem Löschen der Telefonnummer Kinderpornoanbieters aus ein paar wenigen von vielen tausend Auskünften im Telefonnetz. Und das in einem Telefonnetz in dem der Nutzer die Freie Wahl zwischen all diesen Auskünften hat.
Genauer beschreibt das der Artikel über die technischen Grundlagen der DNS-Sperren.
Den Satz mit dem Grundprinzip kann man dementsprechend gleich streichen.
