Posts Tagged netzsperren

Demo am Samstag, News

Morgen findet im Parlament die Abstimmung über das umstrittene Kinderporno-Sperr-Gesetz statt. Der Onlineausschuss der SPD hat die Brisanz der Situation erkannt und ruft die Abgeordneten offen dazu auf, bei der Abstimmung für ihr Gewissen und gegen die Zensur zu stimmen. Um das schlechte Gewissen zu verstärken haben der Abgeordnete Tauss und die Fraktion der Grünen eine namentliche Abstimmung gefordert.

Für Samstag hat die Piratenpartei eine After-Abstimmungs-Demo in einigen deutschen Großstädten aufgerufen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung wird es sinnvoll sein, die Demo zu besuchen. Sollte der Vorschlag wider Erwarten abgelehnt werden, wird es sicher nicht der letzte Vorstoß in dieser Richtung bleiben. Sollte das Gesetz den Bundestag passieren, wäre immer noch die Ablehnung durch den Bundesrat möglich, und auch die Bundesratsmitglieder könnten moralische Unterstützung bei der dabei brauchen. Der Bundespräsident muss auch unterzeichnen, und könnte ebenfalls noch Einspruch erheben.

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SPD-Parteitagsentscheidung gegen Sperren am Sonntag?

Am Sonntag ist SPD-Parteitag. Glücklicherweise gibt es von der Parteibasis her endlich spürbaren Widerstand gegen die Netzsperren. Viele SPD-Mitlglieder haben mittlerweile erkannt: Nur eine Diktatur braucht Zensur, und gegen Kinderpornosperren helfen Zensurinstrumente schon gar nicht. Dazu gibt es jetzt auch einen Antrag auf einen Beschluss gegen Neztsperren auf dem Parteitag, wenn er durch kommt könnte die Sache endlich gelaufen sein. Der Antrag scheint nicht ganz aussichtslos zu sein, falls ihr aber noch Gelegeneheit habt, mit euren MdBs zu sprechen wäre es auf jeden Fall super, sie in der Sache zu informieren. Das kurzfristig in einer Rede auf dem Parteitag zu tun wird den Antragsstellern nämlich möglicherweise schwer fallen. Und es wäre doch schade, wenn in der Sache zwar Einigkeit besteht, aber eurem Abgeordneten dann vor Ort nicht so richtig klar ist, ob er wirklich bei dem Thema sein Kärtchen heben kann.

Update, 13.9, 19:09: Tweet von Björn Böhning, dem Antragsteller: SPD-Parteivorstand hat meinen Antrag gegen #zensursula-gesetz abgelehnt. Beschluss verbessert, aber ich kämpfe weiter gegen Gesetz!

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Demonstration am 6. Juni in Mainz: Gegen Überwachung, Vorratsdatenspeicherung und Zensur!

Wer sich mittlerweile davon überzeugt hat, dass die Netzsperren kein wirksames Mittel gegen Kinderpornographie darstellen, wohl aber zur Strafvereitelung und Zensur taugen, ist herzlich eingeladen, am 6. Juni in Mainz mitzudemonstrieren. Hier der Aufruf des AK-Vorrat mit weiteren Details zur Demo. Wer sich noch nicht überzeugt hat findet dort Diskussionspartner um die Beweggründe der Sperrgegner besser zu verstehen.

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Der Bundesrat hat berechtigte Bedenken

Wie Heise berichtet hat man im Bundesrat jetzt auch gemerkt, dass die Sperren in ihrer geplanten Form große Probleme aufwerfen. Die Zentralen Kritikpunkte der Sperrgegener:

Werden dabei aufgenommen. Natürlich wäre es begrüßenswerter, wenn bereits jetzt die Verfolgung von Kinderpornographie nicht über Sperren sondern über Rechtsnovellen in Ländern ohne Kinderpornographie-Gesetze angestrebt würde. Sobald aber der Bundestag realisiert, dass Kinderporno an 99% der Serverstandorte ohnehin verboten ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das Gesetz Geschichte ist.

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Großartige Demonstration der Warnsystemfunktion von Netzsperren

Wie bereits erwähnt, stellen die Netzsperren ein großartiges Frühwarnsystem für Verbrecher im Ausland dar: Wird eine Seite in Deutschland gesperrt, erkennen die Anbieter sofort, dass die Strafverfolgung im Gang ist und können Gegenmaßnahmen ergreifen (Beweise vernichten, Geld beiseite schaffen).

Diese Möglichkeit wird großartig von sebastian vollnhals illustriert.

Wer noch Fragen zu dem Argument hat sollte den Link besuchen.

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Härtere Kinderpornosperren umgehen

In den letzten Tagen haben sich verschiedene Organisationen darauf verlegt, einen Kritikpunkt der Sperrgegner ernst zu nehmen. Es scheint nun auch bei den Sperrbefürwortern angekommen zu sein, dass die zunächst geplante Sperretechnik äußerst leicht zu umgehen sind, in einem Youtube-Video wird beispielsweise die Umgehung in unter 30 Sekunden gezeigt.

Um diesem Kritikpunkt zu begegnen, werden nun härtere Sperren gefordert, das britische Modell oder das chinesische Modell werden als Beispiele “schwerer” zu umgehender Internetsperren angeführt.

Leider ist die Annahme, es gebe eine Sperrtechnik, die schwer umgangen werden könnte, jedoch falsch: (schwer im Sinne von schwerer als das Auffinden von Kinderpornographie)

Die gleichen Methoden, die es erlauben, Geschäftsprozesse vertraulich über das Internet abzuwickeln, die für Onlinebanking und Internet-Einkäufe notwendig sind, ermöglichen auch die Umgehung von Netzsperren. Die Methoden, die vertrauenswürdige, sichere Kommunikation über das Internet ermöglichen, können immer auch eingesetzt werden, um ungefiltert kommunizieren zu können.

So ist es beispielsweise für ein paar Euro möglich, sich im Ausland per Internet einen sogenannten “VPN-Zugang” zu kaufen. Dabei handelt es sich um Zugang zu einen Server, der es zusammen mit einer speziellen Software ermöglicht, so zu surfen, als befinde man sich im Ausland. Die gesamte Kommunikation mit dem Internet wird verschlüsselt an den Server geschickt. Dieser packt die verschlüsselten Anfragen aus und leitet sie ins Internet weiter. Das funktioniert dann etwa so:

Arbeitsweise einer VPN-Tunnelsoftware

Arbeitsweise einer VPN-Tunnelsoftware

Die Konfiguration der Tunnelsoftware ist auf den gängigen Betriebssystemen mit wenigen Handgriffen möglich und nicht merklich schwerer als die Umgehung der DNS-Sperre. Der geneigte Leser kann sich davon anhand der Anleitung auf der Seite des Anbieters überzeugen. Auch der Preis von 5$ pro Monat stellt keine Hürde dar: Personen, die bereit wären, Kinderpornographie zu kaufen sind offenbar bereit, auch Geld für den Zugang zu solcher auszugeben.

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Erste Lesung des Gesetzes im Bundestag

Es waren heute relativ wenige Abgeornete anwesend, positiv aufgefallen ist die Opposition, die sich offensichtlich informiert hatte. Jemand (validom) hat die Aufzeichnung schon auf Youtube hochgeladen, so dass sich jeder selbst ein Bild machen kann. Die Befürworter beschreiben mit vorliebe Vergewaltigung, um im Anschluss keine Argumente zu bringen, aber den Eindruck zu provozieren, der Gegner wäre dafür. Ein Punkt den ich im Bundestag noch nicht gehört habe, der aber meiner Meinung nach sehr wichtig ist, wäre noch:

Die Sperren verhindern aktiv die Strafverfolgung, wenn sie gegen Server in Ländern eingesetzt werden, in denen Strafverfolgung möglich ist. Denn wenn die Serverbetreiber feststellen, dass sie auf einer Sperrliste gelandet sind, können sie sich samt Server absetzen, und sich so der Strafverfolgung am Standort entziehen. (Unter der Prämisse natürlich, dass das BKA nicht nur sperrt, sondern auch die Behörden vor Ort benachrichtigt. Aber angeblich ist da ja internationale Zusammenarbeit geplant).

Da wäre es mir schon lieber, die Kinderpornos stünden ein bis zwei Tage länger im Netz und dafür würden die Server und Betreiber direkt in den Quellenländern einkassiert.

Und noch mal: es ist nicht so, dass es die Gesetze gegen Produktion von Kinderpornographie nur in wenigen Ländern gäbe. Es ist nur so, dass die Analysen der Rechtslage, die das Familienministerium zitiert auch Länder, in Kinderpornographie und der Handel damit bereits verboten sind, trotzdem als Länder unzureichender Rechtslage einstufen. Das hängt damit zusammen dass die Macher der Analysen gern eine etwas ausschweifende Definitionvon Kinderpornographie verwenden, Genauer führt dies ein Beitrag von Lutz Donnehacke auf Netzpolitik aus:

Auf diese Weise werden schwere Kindesmißhandlungen mit Jugendanscheinspornographie, Romanetexten und Comics gleichgesetzt. So fällt der Roman “Lady Chatterly” aus dem Jahre 1928 von David Herbert Lawrence ebenso wie die japanischen Hentai-Mangas unter diese Regelung.

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Petition gegen Netzsperren

Im Petitionssystem des deutschen Bundestages findet sich eine Petition gegen die geplante Internetzensur durch BKA und Internetprovider. Wie man sich in den älteren Beiträgen auf dieser Seite überzeugen kann, sind die geplanten Sperren nicht nur wirkungslos gegen Kindesmissbrauch sondern auch gefährlich für viele Unschuldige und werden mit Scheinargumenten vorangetrieben.

Wir möchten alle, die unsere Bedenken gegen die Netzsperren nachvollziehen können, bitten, sich die Zeit zu nehmen die Petition zu unterzeichnen.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zText der Petitionu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Update 7. Mai 2009, 00:30 Uhr: Die Petition hat 40.000 Unterschriften! Bei 50.000 Wird die Petentin in den Bundestag eingeladen, ich bin aber zuversichtlich dass auch die ~130.000 Unterschriften der Petition gegen Benzinbesteuerung noch zu knacken sind!

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Zensurgesetz ab Mittwoch auf dem Weg

Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch den jetzt öffentlichen neuen Gesetzesentwurf zur Sperrung kinderpornographischer Webseiten auf den Weg. Versprechen die im Vorfeld gemacht wurden, und die ganz vielleicht ein paar Bedenken gegen die Sperren beiseite gefegt hätten, werden dabei nicht umgesetzt:

  1. Entgegen der letzten Bekanntmachung sollen die Logdateien der Sperrseiten jetzt doch ausgewertet werden: Reizzentrum greift sehr verständlich den Gedanken noch mal auf, der vielen (auch uns) dabei als erstes in den Sinn kam: Wenn sie das durchziehen, kann jeder jedem ein Strafverfahren anhängen.
  2. Entgegen der Ankündigung es würden nur Seiten gesperrt, die außerhalb der EU gehostet werden gibt es jetzt keine Ausnahmen mehr, Seiten können ohne ansehen des Landes, in dem sie gehostet oder eingetragen sind, gesperrt werden.

Beides sind brisante Punkte, die noch einmal offensichtlich machen, dass es bei diesen Sperren nicht um die Bekämpfung von Kinderpornographie geht, denn wie das Familienministerium selbst schreibt:

Wir haben bereits gut funktionierende Netzwerke. In CIRCAMP (Cospol Internet Related Child Abusive
Material Project) sind 13 europäische Staaten polizeilich organisiert: Norwegen, Großbritannien,
Dänemark, Belgien, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Malta, Polen, Schweden, Niederlande und
Spanien. Norwegen betreibt dieses Netzwerk aktiv. Deutschland wird beitreten.

Mit diesen gut funktionierenden Netzwerken ist es nämlich möglich, Seiten genauso schnell vom Netz zu nehmen, wie man sie sperren kann. Man bräuchte also für Länder in diesen Netzwerken keine Sperren, sondern könnte gegen die Inhalteanbieter direkt vorgehen. Aber anstatt diesen positiven Fakt durch Ausnahme von Ländern mit gut funktionierender Kinderpornobekämpfung positiv herauszustellen…

Update:

Internet-Law hat eine noch aktuellere Fassung als die oben erwähnte vorliegen und geht auch auf die Neuerungen ein.

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Belege für die Verfolgbarkeit ohne Netzsperren

Das einzige tragende Argument für Netzsperren lautet: Die Inhalte werden in Ländern untergebracht, in denen Kinderpornographie nicht verfolgbar ist. Die öffentlich gewordenen Sperrlisten anderer Länder hat ein Leser vom Scusiblog genauer unter die Lupe genommen. Er beschreibt sein Vorgehen detailliert und nachvollziehbar und kommt zu dem Schluss:

Weit weniger als ein Prozent der Kinderpornographie wird in Ländern gehostet, mit denen keine Kooperation zur Verfolgung der Täter möglich wäre.

Update: Dazu jetzt auch die Grafik, die genauen Quellen für die Zahlen führt der Autor des oben referenzierten pdf-Dokumentes auf:

In den mit "Gesetze ausreichend" bezeichneten Herkunftsländern existieren zwar Gesetze gegen Kinderpornographie, im Gegensatz zu den mit "Sperrung sofort möglich" bzeichneten Herkunftsländern gibt es jedoch keine etablierten Rechtshilfeabkommen.

In den mit "Gesetze ausreichend" bezeichneten Herkunftsländern existieren zwar Gesetze gegen Kinderpornographie, im Gegensatz zu den mit "Sperrung sofort möglich" bzeichneten Herkunftsländern gibt es jedoch keine etablierten Rechtshilfeabkommen.


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