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Gesetzesentwurf beschlossen, Unschuldsvermutung aufgehoben.
Wie angekündigt wurde der Gesetzesentwurf heute beschlossen. Brigitte Zypries hat sich auf der Pressekonferenz folgendermaßen geäußert:
Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.
Bisher hatte ich naiv vermutet, dass grade bei so offensichtlicher Ausnutzbarkeit der technischen Mechanismen zur Strafbarmachung anderer die Unschuldsvermutung gelte. Jetzt muss man offenbar ständig seine eigene Internetnutzung protokollieren um im Zweifelsfalle seine Unschuld nachweisen zu können.
Und “Klicks” macht man im Zuge der Sperre auch direkt strafbar?
Posted by admin in Hintergründe on March 27th, 2009
Es war abzusehen dass jemand auf die gefährliche Idee kommen würde, die auf die Sperrseite umgeleiteten Personen auch strafrechtlich zu verfolgen. Gestern hat sich Brigitte Zypries im Rahmen der aktuellen Stunde zur Netzzensur im Bundestag die Mühe gemacht (Seite 67 / 23171):
Es ist uns wichtig, mit dem Gesetz die rechtlichen Regelungen dafür zu treffen, dass wir ein Access-Blocking machen können. Ich würde noch weitergehen und nicht nur die DNS, also die allgemeinen Domänennamen, berücksichtigen. Wir müssen auch auf die Ebene darunter gehen, sonst erreichen wir viel zu wenig. Es ist möglich, auf dieser Ebene das Surfverhalten zu verfolgen. Dann können wir sagen: Wer immer versucht, auf die Seite dieses oder jenes Anbieters zu gehen oder auf diese oder jene Inhalte zuzugreifen, wird erstens gestoppt – Ihr Vorschlag – und zweitens strafrechtlich verfolgt.
Diese Aussage enthält, wenn ich sie richtig verstehe, die Forderung danach, Internetnutzer strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie beim Versuch ertappt werden, eine der gesperrten Seiten zu besuchen. Der Versuch würde von der Sperrseite, auf die sie durch die DNS-Sperren umgeleitet werden protokolliert, und der Besucher könnte strafrechtlich verfolgt werden.
Das klingt im ersten Moment vernünftig, ist aber sehr gefährlich: Würde ein Besuch der Sperrseite zur strafrechtlichen Verfolgung führen, wäre es jedermann ein leichtes, einem anderen die Staatsanwaltschaft auf den Hals zu hetzen. Warum?
Um Ermittlungen wegen des Versuchs der Beschaffung kinderpornographischen Materials gegen jemanden einzuleiten reicht es, wenn diese Idee von Frau Zypries Wirklichkeit wird, ihn zum Klick auf einen Link zu bewegen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die deutschen Sperrlisten früher oder später an die Öffentlichkeit getragen werden. Wenn jemand, nennen wir ihn “Täter” nun jemanden anderes, nennen wir ihn “Opfer”, in Erklärungsnotstand bringen möchte, reicht es dann nämlich, das Opfer zum Klick auf einen Link zu der gesperrten Seiten zu bewegen.
Das ist sehr einfach indem der Täter dem Opfer einen Link auf eine der gesperrten Seiten zukommen lässt, der mit einer harmlosen Beschreibung versehen ist, z.B. “Guck mal die Fotos von den niedlichen Kätzchen“. Klickt das Opfer auf die Verknüpfung, wird er auf eine der gesperrten Seiten geleitet, die DNS-Sperre sorgt dafür, dass sein Zugriff protokolliert wird, und es bekommt in den nächsten Tagen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.
Auch wird es für das Opfer schwer werden, nachzuweisen, dass es nicht auf der Suche nach Kinderpornographie war, denn bis es dazu kommt sich zu rechtfertigen kann der Link vom Täter schnell und einfach aus dem Netz entfernt werden. Alternativ gibt es viele Webseiten, die es ermöglichen anonyme Verknüpfungen zu setzen. Diese können wirksam verhindern, dass das Protokoll der Sperrseite Hinweise darauf enthält, dass das Opfer auf einen Link geklickt hat, der nicht Kinderpornographie versprach.
Bitte liebe Bundestagsabgeordneten, bevor ihr euch mit Ideen gegenseitig übertrumpft, deren Missbrauchspotential unmittelbar erkennbar ist: Fragt doch bevor ihr so innovativ den Mund aufmacht einfach mal jemanden, der sich damit auskennt, sei es euer Admin oder ein einfach ein Informatiker von der nächstgelegenen Uni.
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass auch ihr wenn ihr mal drüber nachdenkt auch nicht wollt, dass es sinisteren Zeitgenossen zu einfach gemacht wird, euch die Beschaffung von Kinderporno in die Schuhe zu schieben.
Offener Brief an Brigitte Zypries
Nachdem wir die Webseite im letzten Monat sehr vernachlässigt habe, haben nun die aktuellen Ereignisse zur Eile angetrieben: Die Netzzensur soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Ich habe also beschlossen, einen offenen Brief an Brigitte Zypries zu schreiben, in dem ich die im Internet weithin bekannten Argumente gegen die Kinderporno-Sperre kurz zusammenfasse. Frau Zypries ist die Bundestagsabgeordnete meines Landkreises und hat in der Vergangenheit zumindest der Form der Sperren widersprochen. Ich hoffe, dass die ihr nach Lektüre bekannten Fakten weitergegeben werden und für eine Wende in der Diskussion um die Sperren im Bundestag führen.
Sehr geehrte Frau Zypries,
seit einiger Zeit schon folge ich der Diskussion über die Sperrung kinderpornographischer Webseiten, und habe den Eindruck, dass essentielle Informationen über die bisher existierenden Sperrlisten in den Skandinavischen Ländern im Bundestag noch nicht diskutiert wurden.
Mein Anliegen ist nun: Machen Sie sich mit den zusätzlichen Fakten vertraut, bevor Sie eine Entscheidung über die Sperrlisten treffen.
Wie Ihnen bekannt ist wird die Sperrung damit begründet, dass es bei Kinderporno-Servern in einigen Ländern unmöglich ist, diese vor Ort vom Netz zu nehmen, da die Inhalteanbieter in diesen Ländern nicht rechtlich belangbar sind. In diesen Fällen soll dann die Sperrliste greifen. Dieses vorgehen bestätigt sich anhand der bekannt gewordenen Sperrlisten aus Skandinavien nicht. Die große Mehrzahl der Kinderpornohoster von der Liste befindet sich, wie ein Blogger namens Scusi herausfand in westlichen Industrienationen. Er dokumentiert auch, wie er die Listen auswertete, sodass jedermann anhand der an die Öffentlichkeit getragenen Liste seine Auswertung nachvollziehen kann. Seine Ausführungen finden Sie hier:
http://scusiblog.org/?p=463Ein weiteres Argument, welches gern verwendet wird ist, dass es nur langsam möglich sei, die illegalen Inhalte vom Netz zu nehmen, und während die nötigen Schritte ergriffen würden sei es sinnvoll, die Seiten zu sperren, um weitere Verbreitung der Materialien zu verhindern. Ein Kinderschutzverein (CareChild) hat sich 20 Seiten von der Dänischen Sperrliste vorgenommen und es geschafft, mit den Privatleuten zugänglichen Mitteln (E-Mail an den Hoster, das ist der Dienstleister, in dessen Räumlichkeiten der Server steht, Anzeige bei den für den Standort des Servers zuständigen Polizeibehörden) innerhalb der ersten 3 Stunden 8 der 20 Seiten offline zu nehmen. Das ist schneller als es mit der momentan geplanten Sperrliste möglich wäre (da sie nur einmal pro Tag aktualisiert wird). Nach 2 Tagen waren 16 von 20 Domains deaktiviert und die verbleibenden 4 Domains enthielten so weit überprüfbar keine illegalen Inhalte. Die Dokumentation des Versuchs von CareChild finden Sie unter:
http://www.carechild.de/carechild/careblog/bundefamilienministerin_will_kinderpornos_verbreiten_548_154.html
(und in einem PDF welches am Ende des Blogeintrags verlinkt ist)Zuguterletzt wird immer wieder behauptet, die Sperre sei, trotz aller gegenteiligen Behauptungen, wirksam. Ich glaube, dass sich bisher kaum jemand unter Ihren Kollegen (insbesondere nicht Frau von der Leyen) die Mühe gemacht hat, zu recherchieren, wie leicht sie eigentlich umgangen werden kann. Es sind beispielsweise unter Windows in etwa schlappe 12 Klicks notwendig, dazu das eingeben einer 12-stelligen Internetaddresse. Ich kann nicht ganz verstehen wie das einen Menschen, der bereit wäre Geld für Kinderporno auszugeben davon abhalten sollte, sich Kinderporno zu beschaffen, zumal die Anbieter der illegalen Inhalte sicher sehr schnell die Information zur Umgehung der Sperre im Netz verteilen. Falls Sie die Zeit haben, es auszuprobieren finden sie eine Anleitung für Windows XP unter:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/WinXP/WinXPhow-to.htm?language=deanleitungen für andere Betriebssysteme finden Sie unter
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/?language=deEs werden Administratorrechte benötigt, auf seinem eigenen Heimcomputer hat die jedoch jeder inne.
Ich hoffe dass Sie diese Informationen, die in meinen Augen alle Hauptargumente für die Sperrliste als Scheinargumente für Wahlkampftauglichen Aktionismus entlarven, noch vor der Abstimmung zur Kinderpornosperre am Mittwoch erhalten. Denn zum einen befürchte ich wie Carechild, dass, wie offenbar in Dänemark geschehen, auch hierzulande Seiten nur auf die Sperrliste gesetzt werden, weiter aber nichts gegen sie unternommen wird. Den Kindern wäre damit wenig gedient. Andererseits teile ich auch die Befürchtung vieler Internetnutzer, dass eine einmal installierte Zensurinfrastruktur, deren Zensurliste nicht überprüfbar ist zum einen missbraucht werden könnte, und zum anderen schnell Nutznießer mit weniger leicht argumentierbaren Sperrwünschen nach sich zieht. Zuguterletzt scheint mir die Sperre keinesfalls der einzig gangbare weg, die bereits vorhandenen Instrumente reichen offenbar selbst für Privatleute aus, um Kinderporno zügig vom Netz zu nehmen.
Ich würde mich über eine Antwort freuen und stehe Ihnen per Mail und telefonisch gern für Rückfragen zur Verfügung. Bei Bedarf könnte ich die Umgehung der Sperrliste auch auch auf Video dokumentieren.
Mit freundlichem Gruß
Paul
Tel.: xxxxxxxxxxKopien des Schreibens gehen Ihnen aufgrund der Dringlichkeit angesichts der kurzen Frist bis zur entsprechenden Sitzung per Webformular, E-Mail und Fax zu.
Der Inhalt dieses Schreibens wird von mir auch als offener Brief im Internet veröffentlicht.
Update: 24.03.2009, 18:29:
Noch immer keine Antwort, langsam befürchte ich, dass noch keiner es gelesen hat.
